Durch die Umbenennung wird wohl das berühmteste aus ihr gewonnene Produkt, der auch in Deutschland allseits beliebte Prosecco keinen anderen Namen erhalten. Vielmehr ist die italienische Regierung dazu übergegangen, eine gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnung aus der Bezeichnung Prosecco zu machen.
Der Name Glera ist im vermuteten Ursprungsgebiet, dem Triest, sehr wohl weit verbreitet. Seit der DOC Einführung für den Prosecco muss der Wein aus dem geschützten Erzeugungsgebiet kommen und der in der Flaschen enthaltene Schaumwein muss mindestens zu 85 % aus Wein der Sorte Glera kommen.
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Der Weg weg vom Massen-Prosecco
Diese Neuregelung geschah vor dem Hintergrund, dass z. B. Deutschland Weinkellereien gab, die mit der Verwendung der Rebsorte Prosecco billige Perlweine über die großen Supermarktketten auf den Markt geworfen hatte. Denn der Rebsortennamen war nicht geschützt und die aus den Beeren gewonnen Produkte durften jederzeit und überall in Europa Prosecco genannt werden.Darüber hinaus darf sich nur noch ein Weinprodukt Prosecco nennen, dass in den norditalienischen Provinzen Belluno, Gorizia, Padova, Pordenone, Treviso, Triest, Udine, Venedig und Vicenza versektet und abgefüllt wurde. Aber keine Regeln ohne Ausnahmen. Jeder Abfüllbetrieb der seit dem Jahr 1986 mindestens für fünf Jahre ununterbrochen die Bezeichnung Prosecco verwendet haben, können entweder bei italienischen Landwirtschaftsministerium oder bei den EG-Behörden eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dies gilt auch für die deutschen Abfüllbetriebe, die den Billig-Prosecco auf den Markt geworfen hatten.
Glücklicherweise ist auch der Vertrieb von Prosecco in Dosen untersagt worden. Jetzt sind nur noch Glasflaschen in verschiedenen Farbe mit Korken, Plastikzapfen oder Drehverschlüssen erlaubt.














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