Süßegrad "halbtrocken"
Die EU hat die Vorgabe erlassen, nach der ein Wein als halbtrocken bezeichnet werden darf, wenn sein Restzuckergehalt nicht mehr als 10 g/l höher ist als sein Säuregehalt. Der Maximalwert des Restzuckers bei einem halbtrockenen Wein liegt bei 18 g/l. Liegt der Säuregehalt in einem niedrigeren Bereich, ist ein Restzuckergehalt von insgesamt 12 g/l erlaubt.Die Regelung zur Säure ist deshalb sinnvoll, weil ein hoher Säuregehalt im Wein dafür sorgt, dass die Süße weniger intensiv wahrgenommen wird.
Ein Schaumwein, der die Geschmacksangabe halbtrocken trägt, darf beim Restzucker einen Wert von 32-50 g/l aufweisen. Für halbtrockenen Schaumwein sind auch die Bezeichnungen semisecco, demi-sec, medium dry gebräuchlich.
Weinbauländer
Ein Weinbauland ist ein Land, in dem Weinbau betrieben wird. So einfach scheint es auf den ersten Blick zu sein. Doch was verbirgt sich sonst hinter dem Begriff „Weinbauland“?Ein Weinbauland wie Deutschland, Frankreich oder Italien gliedert sich in verschiedenen Weinbauregionen, in denen verschiedene Winzer Weingärten bewirtschaften und Wein keltern. In der Regel gibt es in jedem Weinbauland eine einheitliche Gesetzgebung oder zumindest einige Regeln, die den Weinbau in geordnete Bahnen lenken.
Wein aus einem Weinbauland wie Spanien oder Australien kann in seiner Art und seinem Geschmack sehr unterschiedlich ausfallen, denn in keinem Land herrschen allerorts dieselben Bedingungen vor. Die Winzer haben also auch innerhalb eines Landes mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zu tun, sodass auch die Weine verschieden ausfallen können.

















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