Die amtliche Prüfnummer spiegelt gesetzliche Vorschriften wieder

amtliche Prüfnummer - ein Qualitätsmerkmal

Kurz: A.P.Nr. Jeder deutsche Qualitätswein ab Jahrgang 1971 muss auf dem Etikett eine amtliche Prüfnummer aufführen. Diese Prüfnummer gibt Auskunft darüber, dass der Wein die amtliche Prüfung bestanden hat und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich gibt es eine amtliche Prüfnummer für Qualitäts- und Prädikatsweine.

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