Unter Anreichern versteht man die Erhöhung des Alkoholgehaltes durch die Zugabe von Zucker. Die Anreicherung kann auf unterschiedliche Weise geschehen, z.B. mit Traubenmost, Saccharose oder die Konzentrierung mit Kälte geschehen. Der Alkoholgehalt des Weines kann durch ca. 18 g Zucker pro Liter um ca.1% vol. erhöht werden. Die Anreicherung ist für Tafel- und Qualitätsweine zulässig. Qualitätsweine mit Prädikat dürfen nicht angereichert werden.