Dies plant zumindest das Bundesamt für Gesundheit der Schweiz.
Zwischen 21 und 7 Uhr soll der Verkauf von Alkohol außerhalb von Restaurants und Bistros verboten werden. Für den Weintrinker ist dieses Verbot daher eher weniger relevant, da zum leckeren Essen in einer Alphütte immer noch ein Wein genossen werden kann.
Dieses Vorhaben des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit zielt vielmehr auf eine andere Konsumentengruppe: Jugendliche, die sich am Wochenende mit alkohol eindecken und bis zur Besinnungslosigkeit betrinken. Diesen wird mit dieser geplanten Regelung zumindest die Beschaffung von Nachschub erschwert.
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