Erweiterte Suche   Wein & Aromen Baukasten   Wein-Menu Berater   Wein zu besonderen Anlässen

Archiv des Tags ‘Behörden’



Hobbywinzer und das Recht

Dienstag, 16. Juni 2009 von Torsten Schneider

Wer sich mit dem Gedanken trägt Wein anzubauen, der sollte sich vorher rechtlichen Rat einholen. Für hauptberufliche Winzer ist das schon ganz normal. Sie kennen in der Regel die komplizierten Gesetze den Wein betreffend, die von Deutschland und der EU verfasst wurden. Diese verlangen teilweise recht wenig nachvollziehbare Bedingungen von den Weinbauern.

Das betrifft vor allem die Angaben auf den Flaschen, die Bezeichnungen der Weine, Herkünfte, Pflanzenmittel und noch vieles mehr. Aber auch Hobbywinzer werden nicht von der Bürokratie verschont. Obwohl sie ihre Reben nur als Hobby pflegen und den Wein nur für sich machen, werden ihnen einige Bedingungen abverlangt. Dies geschehe nur zum Schutz der Bevölkerung und des Weines selbst. So die Aussagen der Verantwortlichen. Dabei schießen sie zum Teil jedoch über das Ziel hinaus.

Ein aktuelles Beispiel findet man in Taucha bei Leipzig. Dort hatte sich ein Schlossverein um 130 Quadratmeter Reben gekümmert. Ein rotes Tuch für die EU: Ein Hobbywinzer darf nur 1 Ar also 100 qm bewirtschaften. Die 30 qm zuviel mussten gerodet werden. Das waren rund 40 Pflanzen.

Interessant: Auf dem 1 Ar darf ein Hobbywinzer so viele Reben anbauen wie er möchte. Die 40 Reben könnten dort also theoretisch eingepflanzt werden.

Hinzu kommt, dass der abgefüllte Wein eines Hobbywinzers nur zum Eigenverbrauch ist. Die hauptberuflichen Winzer sollen keine Konkurrenz fürchten müssen. Dazu zählt auch, dass man den Wein nicht verschenken darf. Darum für alle die sich mit dem Gedanken tragen als Hobbywinzer tätig zu werden: vorher eine Rechtsberatung einholen, damit Ärger mit den Behörden vermieden wird.

Streitfall Rosé

Mittwoch, 01. April 2009 von Torsten Schneider

Die EU-Kommission in Brüssel sorgt mal wieder für Verdruss bei den Winzern, dieses Mal besonders bei den französischen Weinbauern.
Die Politiker in Brüssel wollen zum 1. August 2009 eine neue Regelung in Kraft treten lassen, die besagt, dass Rosé-Wein zukünftig sowohl aus roten als auch aus weißen Rebsorten erzeugt werden darf. Bisher gilt, dass für die Produktion eines Rosés ausschließlich rote Trauben verwendet werden dürfen. Außerhalb der EU gibt es keine derartige Regelung, sodass Rosé-Weine aus Übersee etc. schon längst aus beiden Sorten erzeugt werden. Die EU will durch die Neuregelung eine angebliche Benachteiligung der europäischen Winzer gegenüber den internationalen Konkurrenten aus dem Weg schaffen.
Nur dumm, wenn sich die europäischen Winzer gar nicht benachteiligt fühlen… Eine endgültige Entscheidung soll innerhalb der nächsten zwei Monate in Brüssel fallen.

EU-Recht

Dienstag, 10. Februar 2009 von Torsten Schneider

Ab dem 1.August 2009 wird es in der EU in Sachen Weinbezeichnungsrecht einige Änderungen geben. Wie diese genau aussehen werden, kann hier nachgelesen werden.

Georgischer Wein

Samstag, 05. Juli 2008 von Torsten Schneider

In Deutschland ist Wein aus Georgien weitgehend unbekannt. Für Georgien gehört Wein allerdings zu einem der wichtigsten Exportgüter. Daher war die Entscheidung Russlands im März 2006 keinen georgischen Wein mehr zu importieren, ein herber Rückschlag, da das Nachbarland bis dahin der wichtigste Abnehmer war. Ob die von Russland angeführten Qualitätsmängel wirklich vorhanden waren, darf bezweifelt werden, eher wahrscheinlich sind politische Beweggründe, vor allem weil auch andere Agrarerzeugnisse von diesem Einfuhrverbot betroffen sind.
Allmählich rappeln sich die Georgier, die auf eine sehr lange Weinbautradition zurückblicken können, wieder auf. Inzwischen ist Wein aus Georgien in mehr als 40 Ländern erhältlich. Der Verlust des russischen Marktes hat aber auch Vorteile, zumindest was die Qualität der Weine betrifft, denn auf Grund der riesigen russischen Nachfrage wurden früher viele Weine mit Wasser gestreckt. Inzwischen konzentriert man sich in Georgien zunehmend auf die Qualität der Erzeugnisse, um sie auf den westlichen Märkten positionieren zu können.

Qualitätskontrollen II

Mittwoch, 26. Oktober 2005 von Torsten Schneider

Hier gibt es nun auch noch einen link, um den Artikel über den rheinhessischen Winzer und die deutschen Qualitätskontrollen online nachlesen zu können.

Qualitätskontrolle

Montag, 24. Oktober 2005 von Torsten Schneider

Ein rheinhessischer Winzer führte die deutschen Qualitätskontrollen für Wein ad absurdum. Um zu beweisen, dass die Qualitätskontrollen katastrophal sind, reichte er verschiedene Discounterweine ein, um für sie eine amtliche Prüfnummer zu bekommen, was ihm auch gelnag, z.B. mit einem 2004er Pinot Grigio aus Ungarn, den es bei Aldi zu kaufen gibt. diesen Wein reichte er als “2004 Gutersblumer Steig-Terassen Rheinhessen Chardonnay Kabinett trocken Gutsabfüllung” ein und erhielt eine amtliche Prüfnummer. Ähnlich verfuhr der rheinhessische Winzer mit insgesamt 15 Weinen aus der ganzen Welt. In den Handel brachte er die Weine aber nie. Der Versuch diente allein dazu, die Unzulänglichkeit der deutschen Prüfungskommissionen zu verdeutlichen.
Detaillierte Informationen zum Thema finden sich in der neuesten Ausgabe des Spiegel (Nr.43 vom 24.10.2005).

Alles nur Kosmetik?

Montag, 24. Oktober 2005 von Torsten Schneider

Haben wir bald Zustände wie im amerikanischen Weinbau, wo dem Wein Holzchips, künstliche Aromen etc. beigefügt werden können, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen und die strengen deutschen Vorschriften nicht gelten?
Wenn das geplante Weinhandelsabkommen zwischen den USA und der EU zu Stande kommt, könnte dies geschehen. Zwar nicht in der Form, dass deutsche Winzer zu genannten Methoden greifen, aber dass die Weinregale mit derartigen Weinen, die bisher bei uns nicht zugelassen waren, überschwemmt werden. Und das Beste: Der Verbraucher wird es allein an der Flasche nicht erkennen können, ob der gewünschte Wein auf traditionelle oder industrielle Weise erzeugt wurde, da auf dem Etikett keine Angaben darüber zu finden sind.
Na dann Porst!

Bald kein Tocai aus Italien mehr?

Donnerstag, 19. Mai 2005 von Torsten Schneider

Spätestens ab Anfang 2007 wird es keinen Tocai aus dem Friaul mehr geben! Dieses entschied der Europäische Gerichtshof, indem er eine Klage der Winzer aus dem Friaul abwies. Begründung für diese Entscheidung ist, dass die Bezeichnung Tocai bzw. Tokaj im Jahr 1993 für Weine aus der gleichnamigen Region Ungarns reserviert worden war. Damit ist die Bezeichnung für Weine aus der gleichnamigen friulianischen Rebsorte nicht mehr zulässig. Die Proteste der italienischen Winzer scheiterten. Laut Beschluss des Europäischen Gerichtshof müssen sich die Winzer aus dem Friaul bis spätestens 2007 eine neue Bezeichnung für ihren Tocai einfallen lassen.

RSS Feed des Wein Blogs abonnierenPS-Wein bei Twitter folgen

Wein in unserem Online Shop

ps-wein.de Vorteile
  • sicherer Shop mit SSL-Verschlüsselung
  • nur 5 € Versandkosten
  • ab 75 € versandkostenfrei
  • große Auswahl
  • kompetenter Service
  • Wein auf Rechnung bestellen
  • und viele weitere sichere
    Zahlungsmöglichkeiten:
Wein auf Rechnung kaufen
PayPal-Logo “Sicher zahlen“
Click and Buy

Kategorien

Letzte Beiträge

Empfehlenswerte Seiten


Wein in unserem Online Shop

Schlagwörter

Blogroll

Weitere Seiten

Mit unseren kostenlosen Reiseführern entführen wir Sie auf vielfältige Weinreisen durch die schönsten Regionen der Wein-Welt

Unser Sortiment an Wein finden Sie unserem Wein Weinversand

Und hier gehts zur Startseite unseres Wein Blog

In unserer Rubrik Wein-Info finden Sie Informationen rund um Winzer aus Europa & Übersee, Weinbauländer und -regionen, Rebsorten, Weinsorten, ein Weinlexikon, Infos zum Thema Feinkost und mehr.

blogoscoop

Sonstiges

Archive

Meta