Champagner - berühmtester Schaumwein der Welt
Champagner, ist ein Schaumwein, der im Weinanbaugebiet der Champagne in Frankreich erzeugt wird. In fast allen Teilen der Welt gilt der Champagner als wohl festlichstes und vornehmstes Getränk. Aber Schaumwein darf sich nur Champagner nennen, wenn sein Grundwein aus der Champagne kommt und der auch dort unter Einhaltung von strengen Produktions- und Qualitätsvorschriften vergoren und abgefüllt wurde. Alles andere ist eben nur Schaumwein, auch wenn dieser in Deutschland Sekt genannt werden darf. Daher hat ein Champagner immer den Status einer Appellation d’Origine Contrôlée, auch wenn es nicht auf der Flasche steht.
Es steht außer Frage, dass der Verbraucher insbesondere beim Kauf von Champagner der führenden Erzeuger die Kosten der weltweiten Werbung mitbezahlen muss. Aber er bekommt dafür auch ein Getränk, das den striktesten Vorschriften zu Herstellung unter allen Schaumweinen hat. Dazu zählen:
- ein streng abgegrenztes Anbaugebiet
- besondere Anpflanzvorschriften, z. B. Pflanzendichte
- der Ertrag wird eingeschränkt
- die Trauben müssen immer per Hand gelesen sein
- die Beeren müssen sofort und schonend ausgepresst werden
- es muss das Verfahren der Flaschengärung angewendet werden
- er muss für eine vorgeschriebene Zeit auf der Hefe lagern
- und das Transvasierverfahren (Filterung anstatt Degorgieren) ist verboten.
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Es steht außer Frage, dass der Verbraucher insbesondere beim Kauf von Champagner der führenden Erzeuger die Kosten der weltweiten Werbung mitbezahlen muss. Aber er bekommt dafür auch ein Getränk, das den striktesten Vorschriften zu Herstellung unter allen Schaumweinen hat. Dazu zählen:
- ein streng abgegrenztes Anbaugebiet
- besondere Anpflanzvorschriften, z. B. Pflanzendichte
- der Ertrag wird eingeschränkt
- die Trauben müssen immer per Hand gelesen sein
- die Beeren müssen sofort und schonend ausgepresst werden
- es muss das Verfahren der Flaschengärung angewendet werden
- er muss für eine vorgeschriebene Zeit auf der Hefe lagern
- und das Transvasierverfahren (Filterung anstatt Degorgieren) ist verboten.
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