Da der Weinbau eine lange Tradition hat, wird hier auch althergebrachtes Brauchtum in vielen Landesregionen auch heute immer noch gepflegt. Beispielsweise wird am Martinitag um den 11. November die Taufe des Jungweins, eigentliche eine Segnung, durchgeführt und prominente Persönlichkeiten versehen diesen Wein mit wohlklingenden Bezeichnungen. Daneben kennen viele Weinanbaugebiete die Tradition der Erntedankfeste. Das größte Erntedankfest ist der ostösterreichische Perchtoldsdorfer Hütereinzug, dessen Ursprünge bis ins Mittelalter zurückreichen. Aufgrund seiner alten Tradition wurde dieses Fest im Jahre 2010 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe unter ihren Schutz gestellt.
Der eine oder andere kennt die Bezeichungen Sturm, Heuriger und Staubiger. Neuer, noch gärender Wein wird als Sturm bezeichnet und es ist mit dem Federweißen in Deutschland zu vergleichen. Ungefilterter Wein, bei dem die Gärung langsam zum Stillstand kommt, heißt in Österreich Staubiger.
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Besonderheit: Jungwein aus Österreich
Wie schon erwähnt, wird der Jungwein am 11. November (Martini) als Heuriger getauft und darf gesetzlich vorgeschrieben diese Bezeichnung noch bis zum 31. Dezember des nachfolgenden Jahres tragen. Das Wort Junker als Bezeichnung für den Jungwein ist in der Steiermark üblich. Daher ist die Bezeichnung Steirischer Junker ein geschützter Name. Die sogenannten Buschenschanken (zu deutsch Straußenwirtschaften), die den heurigen Wein ausschenken werden ebenfalls Heurige genannt.Österreich kennt auch eine Qualitätseinteilung für den erzeugten Wein, die sich an die Gesetzgebungen der vielen europäischen Weinbauländer in vielfacher Weise angepasst hat. Es gibt geschützte Qualitäts- und Herkunftsbezeichnungen. Bei diesen gelten naturgemäß andere Grenzwerte im Alkoholgehalt, Restzuckergehalt und dem Mostgewicht.














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