Qualitätsstufen österreichischer Weine - Klassifizierung von Wein aus Österreich

Wein-Klassifizierung in Österreich

Das österreichische Weingesetz gilt gemeinhin als eines der strengsten seiner Art. In vielen Bereichen ähnelt es in Hinsicht auf die Wein-Klassifizierung dem deutschen System. In einigen Bereichen gibt es aber zwischen den beiden benachbarten Weinbauländern doch recht deutliche Unterschiede.

Wein aus Österreich

Die Bezeichnung Tafelwein wurde in Österreich im Rahmen der Änderung des EU-Weinrechts von 2009 abgeschafft und durch den Begriff Wein ersetzt. Inzwischen lautet die gängige Bezeichnung für roten Tafelwein: Wein aus Österreich – rot und die gängige Bezeichnung für weißen Tafelwein: Wein aus Österreich – weiß.
Sorten- und Jahrgangsangaben sind in der Regel nicht auf dem Etikett zu finden. Es kann sich um einen Verschnitt aus Weinen verschiedener EU-Länder handeln.

Landwein

Beim Landwein handelt es sich in Österreich um einen Wein mit geschützter geografischer Angabe. Demzufolge müssen die Trauben, die für einen Landwein verwendet werden zu 100% aus der angegebenen Region stammen. Es gilt eine Ertragsbegrenzung und es dürfen nur zugelassene Rebsorten verwendet werden.

Qualitätswein

Ein Qualitätswein aus Österreich ist ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung und darf dementsprechend ausschließlich aus Trauben gekeltert werden, die im angegebenen Herkunftsgebiet gelesen wurden. Der Hektarhöchstertrag liegt bei 9000kg.
Diese Klasse ist die letzte Qualitätsstufe in Österreich, die gesüßt werden darf, sofern der Zuckergehalt der Trauben zu niedrig ist. Der Gesamtalkohol bei einem roten Qualitätswein darf 14,5 vol% nicht übersteigen, bei einem Weißwein liegt der Grenzwert bei 13,5 vol%.
Ein Qualitätswein muss sich einer amtlichen Prüfung unterziehen und erhält bei Erfolg eine staatliche Prüfnummer.

Kabinett
Anders als in Deutschland zählt die Klassifizierung Kabinett in Österreich zu den Qualitätsweinen. Bei einem Wein dieser Qualitätsstufe darf keine Alkoholerhöhung und keine Süßung erfolgen. Der Höchstwert für den Restzuckergehalt im Wein liegt bei 9g/l.

Prädikatswein

Für einen Prädikatswein aus Österreich gelten strenge Vorschriften. So ist der Hektarhöchstertrag auf 9000kg begrenzt, es darf keine Süßung des Weines erfolgen und auch eine Alkoholerhöhung ist nicht zulässig. Zugelassen sind 22 weiße und 13 rote Rebsorten. Die Trauben für einen Prädikatswein dürfen ausschließlich aus einem der 18 Weinbaugebiete stammen, welches auf dem Etikett angegeben werden muss.
Zudem muss sich ein solcher Wein einer amtlichen Prüfung unterziehen und erhält bei erfolgreichem Bestehen eine staatliche Prüfnummer.
Der Wein wird durch eine rot-weiß-rote Banderole gekennzeichnet und trägt auf dem Etikett Angaben zu Jahrgang, Rebsorte, Qualitätsstufe und Weinbaugebiet.
Es gibt, ähnlich wie in Deutschland, die Abstufungen Spätlese, Auslese, Eiswein, Strohwein, Beerenauslese, Ausbruch und Trockenbeerenauslese.

DAC – Districtus Austriae Controllatus

Die Herkunftsbezeichnung DAC gilt für regionaltypische Qualitätsweine aus Österreich und wird seit 2003 verwendet. Vergeben wird die DAC von regionalen Komitees, die damit Weine auszeichnen, die ihre Herkunft in besonderer Weise widerspiegeln. Ziel ist es mit der DAC-Weine unter einem Siegel zusammenzufassen, die sich von ihrer Stilistik zweifelsfrei einer Region zuordnen lassen.
Weine, die die Herkunftsbezeichnung DAC tragen, müssen die Anforderungen eines Qualitätsweins erfüllen.
Eine DAC gibt es zum Beispiel im Weinviertel, im Kremstal und am Neusiedlersee.

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