Großes Gewächs

Große Weine: Großes Gewächs

Die Bezeichnung Großes Gewächs wird für Weine aus Weingütern, die dem Verband der Deutschen Prädikatsweingüter e. V. (VDP) oder dem Bernkasteler Rings angehören, verwendet. Dies sind in der Klassifikationsstufe an der Spitze stehende Weine. Diese sind Weine der trocken ausgebauten Ersten Lagen. Edelsüße Weine haben die traditionellen Prädikatsbezeichungen von Spät- bis Trockenbeerenauslese. Die Weinflaschen tragen zur Unterscheidung neben dem Logo des Verbandes auch das Logo Erste Lage am Flaschenhals. In der Weinregion Rheingau heißen diese Weine Erstes Gewächs. Weine der Winzervereinigung Bernkasteler Ring haben den Schriftzug „GG“ im Logo.

Die Weine mit diesen Logos stammen von einem Weinberg in einer eingrenzbaren Lage mit optimalen Bedingungen für das Wachstum kommen. Dabei müssen die aus dieser Lage kommenden Weine für eine längere Zeit eine nachhaltig hohe Reife gehabt haben. Dabei müssen in den entsprechenden Lagen nur bestimmte Rebsorten wie Riesling (edelsüß ausschließlich), Frühburgunder und Spätburgunder an der Ahr, Riesling am Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer und Nahe ausschließlich, Riesling und Spätburgunder im Rheingau, Spät-, Grau, Weißburgunder und Riesling an der Hessischen Bergstraße, Weiß- und Spätburgunder sowie Silvaner und Riesling in Franken, Spätburgunder und Riesling in Rheinhessen, Spät- und Weißburgunder sowie Silvaner und Riesling an der Saale-Unstrut, Riesling, Spät- und Weißburgunder in Sachsen sowie Riesling, Weiß- und Spätburgunder sowie Riesling in der Pfalz, Lemberger, Riesling und Spätburgunder in Württemberg und Grau-, Spät- und Weißburgunder sowie Riesling in Baden verwendet werden.

Der Ertrag darf 50 Hektoliter je Hektar nicht überschreiten und die Lese muss per Hand erfolgen. Das natürliche Mostgewicht muss mindestens dem der Spätlese entsprechen. Der Wein muss mit traditionellen Erzeugungsverfahren hergestellt sein. Für den Bernkasteler Ring gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Die Qualitätsbezeichnung Großes Gewächs bedeutet ebenfalls, neben den normalen Betriebsprüfungen durch den VDP, eine besondere Prüfung und auch Überwachung. Jeder Weinberg wird während der ganzen Wachstumszeit der Trauben und vor der Lese überwacht. Die Prüfungskommission verkostet den Wein vor und auch nach der Abfüllung auf Flaschen.

Die Großen Gewächse kommen nicht vor der ersten Woche des Septembers des auf die Lese folgenden Jahres in den Verkehr. Die Spätburgunder müssen mindestens ein Jahr im Fass und ein Jahr in der Flasche gereift sein, bevor sie verkauft werden dürfen.

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