Am südöstlichen Ufer des Gardasees liegt die Gemeinde Bardolino, die dem Weinbaugebiet ihren Namen gibt. Auf einer Rebfläche von rund 2500 Hektar wird der DOC-Rotwein Bardolino erzeugt.
Neben der namensgebende Gemeinde gehören auch die Ortschaften Affi, Costermano, Garda, Lazise, Peschiera del Garda und Torri del Benaco sowie einige weitere Weinbaugemeinden zu dieser DOC-Zone in Venetien.
Stammt der Wein aus dem Kernbereich der DOC, darf er auf dem Etikett den Zusatz Classico aufführen.
Die Weinberge sind am östlichen Ufer des Gardasees gelegen. Das Klima hier, im Schatten der Alpen, ist recht frisch und es gibt häufig Winde, die entweder vom See oder aus Richtung der Berge heran wehen. Dazu gibt es in Venetien eine recht hohe Zahl an Sonnenstunden, was sich natürlich positiv auf den Reifeprozess der Trauben auswirkt, vor allem weil es gleichzeitig nicht zu heiß wird. Der Gardasee wirkt sich insgesamt deutlich auf das Klima der Region aus, da er Wärme speichert und sie langsam an die Umgebung abgibt.
Der Rotwein aus Bardolino ist sicherlich der bekannteste Wein der Region, es gibt aber auch Rosé.
In der Regel handelt es sich um recht leichte, süffige Weine mit einem leicht bitteren Nachgeschmack, die möglichst jung getrunken werden sollten. Letzteres gilt vor allem für den Chiartto (Rosé). Häufig gibt es daher Vergleiche zwischen Bardolino und Beaujolais.
Gekeltert wird der Bardolino aus den beiden Hauptrebsorten Corvina Veronese (35-65%) und Rondinella (10-40%). Diese Sorten dürfen mit Corvinone sowie Barbera, Cabernet Sauvignon, Mazemino, Merlot, Molinara, Rossignola und Sangiovese verschnitten werden, wobei gilt, dass der Anteil dieser Sorten insgesamt 20% nicht überschreiten darf und jede einzelnen Sorte einen Maximalanteil von 10% haben darf.
Es handelt sich dabei um einen Verschnitt aus den Sorten Corvina, Rondiella, Negrara und Molinara. Neben diesem Rotwein wird auch noch ein Roséwein produziert, der den Namen DOC Bardolino Chiaretto trägt.
Der Chiaretto wird von einigen Winzern auch als Spumante erzeugt.
Seit 2001 haben der Bardolino Superiore und der Bardolino Classico Superiore DOCG-Status. Diese Weine müssen einen Mindest-Alkoholgehalt von 12,5%-Vol. aufweisen und für zumindest ein Jahr gereift sein.