Crianza beschreibt die Ansprüche an den Wein

Crianza - Anforderungen an Wein

Spanische Qualitätsbezeichnung. Eine Crianza muss, je nach Region mindestens sechs bis zwölf Monate im Barrique-Fass gereift sein und außerdem ein Mindestalter von zwei Jahren haben, bevor sie in das Barrique kam, bevor sie in den Verkauf gebracht werden darf.

Der Weinbau in Spanien ist in verschiedene Regionen aufgeteilt. Jede Region hat daher auch Qualitätsbezeichnungen, die sich auf die Dauer der Lagerung im Eichenholzfass (Barrique) beziehen. Das spanische Weinbaugesetz zielt daher darauf ab, dass Wein ein bestimmte Zeit im Holzfass gelagert wird, um die Trinkqualität hoch zu halten. Daher gibt es eine Qualitätsabstufung beim spanischen Wein, je nach dem ob die gesetzlichen Kriterien ganz, teilweise oder nicht erfüllt werden. Hier die einzelnen Qualitätsstufen des spanischen Weines:

Cosecha: Diese Bezeichnung auf dem Rücketikett tragen Weine, die nicht die vorgeschriebene Zeit im Fass oder/und der Flasche gereift sind, um in eine höhere Stufe einsortiert zu werden oder ein spezieller Wein wurde vom Winzer heruntergestuft.
Vino joven: Das sind Weine, die nicht im Holzfass gelagert wurden.
Semi Crianza oder Crianza Corta: Dies ist eine inoffizielle Bezeichnung und meint Weine, die zwar einige Monate im Holzfass gelagert wurden, jedoch nicht lange genung, um als Crianza in den Verkauf gebracht zu werden. Man kann für diese Weine auch oft die Bezeichnung „Roble“ oder „Barrica“ auf dem rückseitigen Etikett finden.
Conjunto de varias Cosechas (CVC): Dies bezeichnet eine Wein aus dem Verschnitt mehrere Jahrgänge. Dieses Verfahren ist jedoch im spanischen Weinbau heute so gut wie nicht mehr gebräuchlich.
Crianza: Ein Rotwein mit dieser Bezeichnung muss insgesamt mindestens 24 Monate gelagert worden sein, bevor er in den Verkehr gebracht wird. Dabei muss der Wein mindestens 6 Monate im Holzfass und 12 bis 18 Monate in der Flasche gereift sein.  Als Ausnahme zu dieser Regel ist für die Weinbaugebiete Navarra, Rioja, Ribera del Duero und Penedès eine zwölfmonatige Fasslager vorgeschrieben. sind zwölf Monate Fasslagerung vorgeschrieben. Ein Weißwein muss nur für insgesamt 12 Monate gelagert worden sein – jeweils 6 Monate im Fass und in der Flasche.
Reserva: Für Rotwein gilt eine Lagerung im Fass von einem Jahr und zwei Jahren in der Flasche. Weißwein jedoch muss mindestens ein halbes Jahr im Fass und für eineinhalb Jahre in der Flasche gelagert worden sein, um diese Bezeichnung tragen zu dürfen.
Gran Reserva: Die diese höchste Qualitätsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Rotwein mindesten 2 Jahre im Fass und drei Jahre in der Flasche zugebracht haben. Beim Weißwein sind es mindestens 6 Monate im Fass und 3,5 Jahre in der Flasche.

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