Les Baux-de-Provence - Weinbau im Westen der Provence

Weinbaugebiet Les Baux-de-Provence

Karte Weinbauregion Coteaux des Baux-en-Provence

Weinwissen: Anbauregion Les Baux-de-Provence

Ganz im Westen der Provence liegt die kleine Appellation Les Baux-de-Provence, die erst im Jahr 1995 in den Status einer eigenen Appellation erhoben wurde, zuvor wurden die Weine dieser Region unter der Bezeichnung Coteaux d'Aix-en-Provence vermarktet.
Die Appellation Les Baux-de-Provence gilt ausschließlich für Rotwein und Rosé.
Die Weinberge der Region liegen auf beiden Seiten der Alpilles südlich von Avignon und umfassen rund 350 Hektar. Die Rebfläche verteilt sich auf sieben Weinbaugemeinden im Departement Bouche-du-Rhône:  Les Baux-de-Provence, Fontvieille, Maussane-les-Alpilles, Mouriès, Paradou, Saint-Etienne-du-Grès und Saint-Rémy-de-Provence.

Die besten Weine aus diesem Gebiet sind ohne Zweifel die Rotweine, die aus einem Verschnitt von Grenache, Cabernet Sauvignon und Syrah bestehen. Generell müssen für Rotwein zwei der drei Hauptreben Grenache, Mourvedre und Syrah verwendet werden. Ihr gemeinsamer Anteil an der Cuvée darf 60% nicht unterschreiten, gleichzeitig darf keine der Sorten zu mehr als 90% verwendet werden. Der Anteil der Sorte Cabernet Sauvignon darf nicht mehr als 20% betragen und die übrigen Nebensorten Carignan, Cinault und Counoise dürfen zusammengenommen nicht mehr als 30% ausmachen.
Seit das Gebiet zur eigenständigen Appellation erhoben wurde, wird die Sorte Carignan nicht mehr neu gepflanzt, Altbestände in den Weingärten dürfen aber weiterhin verwendet werden.
Die Weine sind in der Regel sehr markant: fleischig mit deutlichen Gewürznoten und dem Duft nach Kräutern der Provence. Erst nach vier bis fünf Jahren der Lagerung entfalten sie ihr volles Potenzial.

Die Bestimmungen für den Rosé aus diesem Teil der Provence sind denen für Rotwein sehr ähnlich, mit dem Unterschied, dass Cinsault zu den Hauptrebsorten zählt und Mourvedre nur zu den Nebensorten.

Weißweine werden in den Weinbaugemeinden, die zu dieser Appellation gehören zwar auch gekeltert, vor allem aus den Sorten Bourboulenc, Clairette, Grenache Blanc, Marsanne, Roussanne und Ugni Blanc, dürfen aber nicht als Lex Baux-de-Provence vermarktet werden, sondern müssen als Coteaux d'Aix-en-Provence bezeichnet werden.

Eine wegweisende Änderung war der Beschluss, dass Wein aus Les Baux-de-Provence ausschließlich aus biodynamischem Weinbau stammen darf. Dieses kleine Weinbaugebiet in Südfrankreich war die erste Appellation in ganz Frankreich, die derartige Regularien eingeführt hat.

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