Smaragd - Bezeichnung für edle Weine aus Österreich

Die Bezeichnung Smaragd für Wein aus Österreich

Smaragd ist eine geschützte Handelsmarke und Qualitätsbezeichnung des Weinbauverbandes Vinea Wachau Nobilis Districtus (oder auch kurz Vinea Wachau genannt) aus der Weinbauregion Wachau in Österreich. Dabei wird der Name nicht von dem gleichnamigen Edelstein sonder von der Smaragdeidechse abgeleitet, die in den Weinbergterassen in der Wachau sehr häufig vorkommt. Dies ist eine in fast ganz Europa vorkommende Echsenart mit grüner Färbung. Die Markenbezeichnung Smaragd wurde zum ersten Mal für Weine aus dem Jahrgang 1986 auf die Etiketten gedruckt.

Da diese Bezeichnung eine geschützte Marke ist, darf sie nur von den eingetragenen Mitgliedsbetrieben der Vinea Wachau verwendet werden. Aber das stellt insgesamt kein Problem dar, da fast nahezu alle Winzer und Weinkellereien der Weinanbauregion Wachau Mitglieder des Verbands sind.

Die Weine mit der Qualitätsbezeichnung Smaragd müssen ein Mostgewicht von mindestens 18,2 Grad KMW (Klosterneuburger Mostwaage, die eine Senkspindel zum Messen des Zuckergehalts von Most ist) haben. Dies entspricht nach dem deutschen Messsystem des Mostgewichts 82,5 Grad Öchsle. Die Weine werden nur auf einigen Weinberger der Wachau vorgefunden. Die Smaragd-Weine werden so lange vergoren, bis es zum natürlichen Stillstand der Gärung kommt, sind als sehr trocken. Die Weine müssen einen Mindestalkoholgehalt von 12,5 Vol.-% aufweisen und sie dürfen erst ab dem 1. Mai des auf die Lese folgenden Jahres in den Handel kommen. Von der Bezeichnung Smaragd sind Weine mit einem Restzuckergehalt von mehr als 9 Gramm je Liter ausgeschlossen. Smaragd Weine werden traditionell aus den Rebsorten Gelber Muskateller, Neuburger, Riesling und Grüner Veltliner erzeugt.

Bis zum Jahrgang 2005 mussten die Flaschen der Smaragd-Weine mit einem 49 mm langen Naturkorken verschlossen sein. Aber nach der langen Korkdiskussion sind seit dem Jahrgang 2006 Drehverschlüsse erlaubt.

Die mit Smaragd bezeichneten Weine folgen auf die Federspiel Weine. Ihre Erzeugung unterliegt zum einen der österreichischen Weingesetzgebung und zum anderen den Qualitätserfordernissen und -kontrollen der Vinea Wachau Nobilis Districtus.

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