Deutsche Weine tragen zur Gütebezeichnung und auch der verschiedenen großen Geschmacksrichtungen sogenannte Prädikate. Daher wird der als Spätlese genannte Wein auf den Etiketten immer als Qualitätswein mit dem Prädikat Spätlese“ ausgezeichnet. Eine Spätlese muss nach dem Deutschen Weingesetz ein bestimmtes Mostgewicht in Grad Oechsle aufweisen. Dabei ist das vorgeschriebene Mindestmostgewicht in Deutschland sehr unterschiedlich. Es unterscheidet sich nach den Anbaugebieten, den Rebsorten und sogar innerhalb der einzelnen Anbaugebiete. Ein Spätlese liegt in der Rangfolge zwischen dem Prädikat Kabinett und dem der Auslese.
Seit dem Jahr 1971 sind für alle Prädikatsweine, so auch für die Spätlesen, bestimmte Qualitäts- und Herstellungsnormen zu beachten. Die Weine müssen zur Spätlese bei der Gemeindeverwaltung des Anbaugebietes zu dem Zeitpunkt angemeldet werden, der vom dem sogenannten Herbstausschuss der Gemeinde festgelegt wurde. Erst nach einer Prüfung und Genehmigung dürfen die Trauben zur Erzeugung einer Spätlese gelesen werden. Dabei müssen sie ein Mostgewicht von von mindestens 85 Grad Oechsle haben. In anderen Anbaugebieten gelten andere Mindestmostgewichte. Dem aus den Trauben gewonnenen Most darf kein Zucker zugegeben werden. Dies ist auch bei allen anderen Prädikatsweinen nicht erlaubt. Dagegen ist es in Frankreich sehr wohl allgemeine Übung, sogar hochqualitativen Weinmarken dem Most Zucker zuzusetzen.
In den kühleren Weinanbaugebieten in Deutschland, beispielsweise an der Mosel kann es passieren, dass die Moste nicht vollständig durchgären. Vor allem dort gibt es traditionell noch die Spätlesen mit hoher Restsüße. Dies war auch für Jahrzehnte das Markenzeichen für die Spätlese. Doch seit dem Trend in Deutschland, fast nur noch trockene Weine zu trinken, werden die Spätlesen zunehmend ebenfalls trocken ausgebaut. Daher ist bei diesen auch der größte Teil des Zuckers vergoren. Hat ein Etikett nicht die Zusatzangabe „trocken“, kann man davon ausgehen, dass man eine eher süße Spätlese vor sich hat. Man sollte ebenfalls nachsehen, ob der Wein eine amtliche Prüfnummer hat.
In Österreich zählen die Spätlesen ebenfalls zu den Prädikatsweinen. Die Trauben müssen vollreif gelesen sein und das Mostgewicht muss 94 Grad Oechsle aufweisen. Auch hier darf der Most nicht mit Zucker oder anderen süßenden Stoffen versetzt werden und er darf nur aus Rebsorten gemacht sein, die im Qualitätsrebsortenverzeichnis aufgeführt sind, gekeltert sein. Auch hier muss die Spätlese als Prädikatswein eine amtliche Prüfnummer haben.
Nach dem Mostgewicht der Trauben werden sechs Kategorien unterschieden: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein.