Premier Cru / 1er Cru

Was sind Premier Cru / 1er Cru ?

Premier cru bedeutet übersetzt „Erstes Gewächs“ und ist die Bezeichnung für eine Klasse von Apellationen der Weinanbauregion Burgund. Diese werden Appellation d’Origine Contrôlée genannt, abgekürzt AOC. Sie sind in Frankreich und auch der Schweiz eine eine kontrollierte Herkunftsangabe für Wein, Calvados, Champagner, Käse, Butter und auch Olivenöl. In Frankreich wird das Recht zum verwenden dieser AOC Bezeichnungen durch das Institut INAO (Institut national des appellations d’origine des vins et des eaux-de-vie) erteilt. Dieses Institut ist auch für alle mit den AOC Rechten zusammenhängenden Fragestellungen zuständig. Dabei muss das mit der AOC Zeichen vertriebene Produkt:
- auf durchgängig und traditionelle Weise erzeugt werden,
- und dessen Zutaten müssen aus einer geografisch bestimmten Region stammen oder muss zumindest teilweise dort gereift sein,
- Eigenschaften haben, die gleichbleibend sind und den festgelegten Anforderungen an die Qualität erfüllen,
- bei seiner Herstellung durch eine Kontrollstelle, die die AOC Anforderungen als Maßstab anlegt, streng überwacht und reguliert wird.

Im Burgund werden 10 % der Menge an erzeugten Weins zu Premier crus. Die Bezeichnung auf dem Etikett ist gesetzlich festgelegt. Dem Namen der Gemeinde, in der der Wein erzeugt wurde, folgt die Bezeichnung Premier cru und dann darf auch wahlweise der Namen der Weinlage angefügt werden. So würde die Bezeichnung für einen Wein aus der einzelnen Lage Clos des Ormes in Morey-Saint-Denis auf dem Etikett gesetzlich so lauten: Morey-Saint-Denis premier cru Clos des Ormes. Eine Vermarktung ohne den Zusatz der Weinlage ist ebenfalls erlaubt.

Insgesamt gibt es im Burgund 562 zugelassene Lagenbezeichnungen, die für die Gemeinden Aloxe-Corton, Auxey-Duresses, Beaune, Blagny, Chablis, Chambolle-Musigny, Chassagne-Montrachet, Fixin, Gevrey-Chambertin, Givry, Ladoix-Serrigny, Dezize-lès-Maranges, Mercurey, Meursault, Montagny, Monthelie, Morey-Saint-Denis, Nuits-Saint-Georges, Pernand-Vergelesses, Pommard, Puligny-Montrachet, Rully, Saint-Aubin, Santenay, Savigny-lès-Beaune, Volnay, Vosne-Romanée und Vougeot gelten.

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