Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes - QbA

Informationen zu Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes - QbA

Q.b.A. Ist eine auf den Weinetiketten zu findende Abkürzung für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. QbA Weine ist eine Kategorie, die unter den Qualitätsweinen mit Prädikat (QmP) aber über denen der Land- und Tafelweine liegt. Die QbA-Weine müssen im Gegensatz zu den unter ihnen liegenden Qualitätsstufen aus Trauben eines einzigen, gesetzlich bestimmten Anbaugebiet erzeugt werden. Dazu müssen die Trauben von einer zugelassenen Rebsorte der Oberart Vitis Vinifera stammen. Besteht für diese noch ein Zulassungsverfahren, so muss die Zusatzbezeichnung „aus Versuchsanbau“ zugefügt werden.

Für den QbA Wein gibt es besondere Anforderungen an den Reifegrad der gelesenen Trauben. Das Mostgewicht muss je nach Weinanbaugebiet und Rebsorte 50 bis 72 Grad Oechsle haben. Für Dornfelder besteht in Rheinland-Pfalz beispielsweise für die Qualitätsweinstufe die Vorschrift, dass eine Mostgewicht von mind. 68 Grad Oechsle vorhanden sein muss. Zucker, jedoch nur Fructiose und Glucose dürfen vor der Gärung zugefügt werden, was in der Fachsprache Chaptalisation genannt wird. Um die erforderliche amtliche Prüfungsnummer zu erhalten, muss der Wein bestimmten chemischen, organoleptischen und weinrechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Deutschland gibt es insgesamt 13 für den Qualitätsweinbau zugelassenen Weinregionen. Es sind fast nahezu alle in Deutschland bekannten Rebsorten zugelassen. Jedoch darf der Wein eben nur aus den auf dem Etikett genannten Anbaugebiet kommen. Ein Verschnitt mit Weinen anderer Regionen ist nicht erlaubt, so wie man es beim Tafel- oder Landwein sehr oft vorfinden kann.

In Ländern wie Portugal, Spanien, Frankreich und Italien gibt ähnlich regionale Bezeichnungen, die gesetzlich geschützt sind. So gibt es beispielsweise in Frankreich sogar eine unterregionale oder sogar kommunale geschützte Herkunftsbezeichnung, die Appellation d’Origine Contrôlée (AOC). Darüber hinaus werden von einzelnen Organisationen für bestimmte Weinlagen oder Weingüter gesonderte Prädikate, hier z. B. Premier Cru oder Grand Cru genannt, verliehen. Die italienischen DOC und DOCG sind damit vergleichbar. Hier werden auch Subzonen und Prädikate noch einmal durch den Begriff „classico“ zusätzlich aufgewertet.

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