Abkürzung: b.A.
Im deutschen Weingesetz werden 13 bestimmte Anbaugebiete für Qualitätsweine mit und ohne Prädikat, Gebiete für Landwein und Weinbaugebiete für Tafelwein aufgeführt. Die bestimmten Anbaugebiete in Deutschland sind: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.