b.A. ist die Abkürzung für „bestimmtes Anbaugebiet“. Im deutschen Weingesetz werden 13 bestimmte Anbaugebiete für Qualitätsweine mit und ohne Prädikat, Gebiete für Landwein und Weinbaugebiete für Tafelwein aufgeführt. Die bestimmten Anbaugebiete in Deutschland sind: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.