Vino di Tavola / Tafelwein

Tafelwein und Vino di Tavola

Nach der EU Weinmarktordnung gibt es die Bezeichnung Vini di Tavola nicht mehr. Seit diesem Zeitpunkt heißt der Wein der untersten Qualitätsstufe einfach Wein. Hierfür sind keine besonderen Prüfungen der Qualität mehr erforderlich. In Italien heißen diese Weine seit 1973 Vini di Tavola und unterliegen auch keinerlei Qualitätsvorschriften. Jedoch kann man unter den Weinen dieser Gattung viele Weine finden, die die DOC oder DOCG Anforderungen nicht erfüllen, weil regelwidrige Trauben zur Erzeugung verwendet wurden oder die Lagerung nicht den Mindestgrenzen entspricht.
In Deutschland heißen die Tafelweine seit 2009 Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung. Dabei sind die Rebflächen in die Zonen A und B eingeteilt. In der Weinbauzone A darf der Wein nur aus zugelassenen Rebsorten erzeugt werden und er muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 Vol-% und ein Mostgewicht von 44 Grad Öchsle aufweisen. In der Weinbauzone B sind es 6 Vol-% und 50 Grad Oechsle. Diese Alkoholgehalte dürfen durch Aufspriten auf mindestens 8,5 Vol-% erhöht werden. Für Rotweine gelten höhere Grenzen. Die Höchstgrenzen für Rotweine liegen in der Zone A bei 12 Vol-% und in der Zone B bei 12,5 Vol-%. Ein Weißwein darf nach der Anreicherung in der Zone A 11,5 Vol-% und in der Zone B 12 Vol-% haben. Sofern ein Tafelwein nicht angereichert wird, ist keine Obergrenze für den Alkoholgehalt vorgesehen und daher kann man in dieser Qualitätskategorie auch höherwertigeren, zum Tafelwein heruntergestuften Wein vorfinden.

Von der Qualität ist ein Tafelwein zumeist ein sehr simpler Wein. Es gibt jedoch auch Winzer, die nur Tafelwein erzeugen, weil sie eine amtliche Qualitätsprüfung ablehnen oder sogar Angst vor ihr haben. Dennoch können diese Weine eine sehr hohe Qualität haben. Vor der allgemeinen Anerkennung der als Barrique ausgebauten Weine waren diese ebenfalls Tafelweine.

Die deutschen Tafelweine, wie auch die aus den meisten europäischen Anbauländern, keine Hinweise auf die Lage, die Gemeinde oder einen Ortsteil oder die Namen bestimmter Anbaugebiete auf dem Etikett erwähnen. Tafelweine werden auch nicht für offizielle Prämierungen, wie der DLG Prämierung, zugelassen. In Deutschland sind folgende Tafelwein Gebiete ausgewiesen:
- Rhein-Mosel mit den Untergebieten Rhein , Saar und Mosel
- Bayern mit den Untergebieten Donau, Main und Lindau
- Neckar
- Oberrhein mit den Untergebieten Römertor und Burgengau
- Albrechtsburg
- Niederlausitz
- Stargarder Land

Weinrechtlich ist die Bezeichnung Landwein für höherwertige Tafelweine vorgesehen.

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