Qualitätsstufen deutscher Weine und Klassifizierungen für deutschen Wein

Qualitätsstufen für Wein in Deutschland

In Deutschland gibt es folgende Klassifizierungen bzw. Qualitätsstufen für Wein, die laut Weingesetz auf dem Etikett angegeben werden muss.
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Kriterien für welche Qualitätsstufe erfüllt werden müssen.

Tafelwein

Ein deutscher Tafelwein muss einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 vol% aufweisen, nach Anreicherung darf dieser Wert 12 vol% nicht übersteigen.
Seit einer Änderung im europäischen Weinrecht vom 1.August 2009 ist die Begrifflichkeit Deutscher Tafelwein veraltet, seitdem muss es korrekterweise Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung heißen.
Dem Winzer darf auf dem Etikett den Jahrgang und ausgewählte Rebsorten angeben, die Angabe des Alkoholgehalts und der Weinart ist Pflicht.

Landwein

Landwein ist die zweitniedrigste Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Es handelt sich um einen Wein mit geschützter geografischer Angabe. Um die Bezeichnung Deutscher Landwein tragen zu dürfen, muss der Wein aus zu mindest 85% Trauben gekeltert werden, die aus dem angegeben Landweingebiet stammen.

Übersicht über die Landweingebiete in Deutschland (seit 1.8.2009)
Ahrtaler Landwein
Badischer Landwein
Bayerischer Bodensee-Landwein
Brandenburger Landwein
Landwein Main
Landwein der Mosel
Landwein Neckar
Landwein Oberrhein
Landwein Rhein
Landwein Rhein-Neckar
Landwein der Ruwer
Landwein der Saar
Mecklenburger Landwein
Mitteldeutscher Landwein
Nahegauer Landwein
Pfälzer Landwein
Regensburger Landwein
Rheinburgen Landwein
Rheingauer Landwein
Rheinischer Landwein
Saarländischer Landwein
Sächsischer Landwein
Schleswig-Holsteiner Landwein
Schwäbischer Landwein
Starkenburger Landwein
Taubertäler Landwein

Qualitätswein

Qualitätswein oder auch Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und ausschließlich aus dort zugelassenen Rebsorten gekeltert werden. Außerdem müssen Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete ein eine amtliche Qualitäsweinprüfung erfolgreich überstehen. In Deutschland erhält ein Qualitätswein eine amtliche Prüfnummer, die auf dem Etikett aufgeführt werden muss.
Ein Qualitätswein aus Deutschland, der sortenrein gekeltert wird, muss für diese Rebsorte typisch sein. Ist auf dem Etikett neben dem Anbaugebiet noch eine Lage angegeben, müssen zumindest 85% der verwendeten Trauben aus dieser Einzellage stammen, die übrigen Trauben müssen aus demselben Anbaugebiet stammen.

Die 13 bestimmten Anbaugebiete in Deutschland
Ahr
Baden
Franken
Hessische Bergstraße
Mittelrhein
Mosel
Nahe
Pfalz
Rheingau
Rheinhessen
Saale-Unstrut
Sachsen
Württemberg

Classic
Die Bezeichnung Classic ist für Qualitätsweine aus Deutschland zugelassen, die nach speziellen Vorgaben erzeugt werden. Nur Weißwein und Rotwein dürfen die Bezeichnung Classic tragen, wenn sie aus regionstypischen Trauben gekeltert werden und einen Restzuckergehalt von nicht mehr als 15 Gramm/Liter aufweisen.

Selection / Erstes Gewächs
Nach Classic ist Selection die nächsthöheren Stufe im Rahmen der Prädikatsweine. Die Bezeichnung Selection oder Erstes Gewächs (nur im Rheingau) kennzeichnet trockene deutsche Weine. Die verwendeten Trauben müssen in ausgewählten Lagen gereift sein, der Ertrag ist streng begrenzt und die Lese muss von Hand erfolgen. Diese Weine dürfen frühestens am 1. September des auf den Lesetermin folgenden Jahres auf den Markt kommen.

Prädikatswein

Der Prädikatswein ist die höchste Qualitätsstufe im deutschen Weinbau. Vor 12007 waren Weine dieser Klasse unter der Bezeichnung Qualitätswein mit Prädikat bekannt. Nach deutschem Weinrecht dürfen Prädikatsweine ausschließlich aus einer Rebsorte gekeltert werden.
Weine dieser Qualitätsstufe dürfen nicht angereichert werden. Das bedeutet, dass der Alkoholgehalt nicht durch die Zugabe von Zucker oder Most zum Traubensaft vor oder während der Gärung gesteigert werden darf. Dazu gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften, die bei der Erzeugung von deutschen Prädikatsweinen beachtet werden müssen. So muss das gesamte Lesegut, das für einen Wein verwendet wird, aus einem einzigen Anbaubereich stammen und auch die Weinbereitung muss in diesem Anbaugebiet erfolgen. Es darf keine Behandlung des Weines mit Holzchips erfolgen und der Wein darf nicht vor dem 1. März des Folgejahres abgefüllt werden. Wie auch beim Qualitätswein muss der Prädikatswein eine amtliche Prüfung überstehen, in deren Anschluss er eine  Amtliche Prüfnummer erhält, die auf dem Etikett angegeben werden muss.

Laut deutschem Weingesetz wird innerhalb der Prädikatsweine zwischen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterschieden.

Kabinett
Leichte, feine Weine mit geringem Alkoholgehalt.

Spätlese
Reife und elegante Weine, deren Trauben etwas später gelesen wurden.

Auslese
Edle Weine, die aus vollreifen Trauben gekeltert werden. Sehr intensiv und nachhaltig im Geschmack.

Beerenauslese
Vollfruchtige Weine, die aus überreifen, edelfaulen Trauben erzeugt werden.

Trockenbeerenauslese
Die von Edelfäule befallenen Trauben sind rosinenartig eingeschrumpft, bevor sie für diesen Wein verwendet werden. Das Ergebnis sind sehr süße, beinahe honigartige Weine mit großem Alterungspotenzial.

Eiswein
Für Eiswein dürfen ausschließlich Trauben verwendet werden, die bei unter -7°C gelesen und noch im gefrorenen Zustand gekeltert wurden.

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